ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN (AGB)
der ABG Aria Business GmbH
für Leistungen im Bereich Bilanzbuchhaltung, Buchhaltung, Personalverrechnung und Unternehmensberatung
Stand: August 2026
1. Geltungsbereich
1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen („AGB“) gelten für sämtliche Vertragsverhältnisse zwischen der ABG Aria Business GmbH, nachfolgend „Auftragnehmerin“ genannt, und ihren Auftraggebern, soweit nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.
1.2. Die Auftragnehmerin erbringt – jeweils im Rahmen der bestehenden Berufs- und Gewerbeberechtigungen – insbesondere Leistungen in den Bereichen Bilanzbuchhaltung, Buchhaltung, Personalverrechnung, betriebswirtschaftliche Beratung und Unternehmensberatung.
1.3. Leistungen, die aufgrund gesetzlicher Bestimmungen anderen reglementierten Berufen vorbehalten sind und nicht vom Berechtigungsumfang der Auftragnehmerin umfasst sind, sind nicht Gegenstand des Auftrags.
1.4. Soweit im konkreten Auftrag erforderlich, können Leistungen anderer befugter Berufsgruppen, insbesondere von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern oder Rechtsanwälten, gesondert beauftragt oder beigezogen werden. Eine solche Beauftragung bedarf einer entsprechenden Vereinbarung.
1.5. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur, wenn diese von der Auftragnehmerin ausdrücklich schriftlich anerkannt wurden.
2. Vertragsabschluss und Leistungsumfang
2.1. Art und Umfang der von der Auftragnehmerin zu erbringenden Leistungen richten sich nach der jeweiligen Auftragsvereinbarung, dem Angebot, der Vollmacht und/oder einer sonstigen individuellen Vereinbarung mit dem Auftraggeber.
2.2. Ein Vertrag kommt durch schriftliche oder elektronische Auftragsbestätigung, Unterzeichnung einer Auftragsvereinbarung oder durch tatsächliche Aufnahme der vereinbarten Tätigkeit zustande.
2.3. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen nach den jeweils geltenden gesetzlichen Bestimmungen und innerhalb ihres jeweiligen Berufs- und Gewerbeberechtigungsumfangs.
2.4. Insbesondere können – soweit von der jeweiligen Berufsberechtigung umfasst und konkret beauftragt – folgende Leistungen erbracht werden:
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laufende Buchhaltung und Finanzbuchhaltung,
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Einnahmen-Ausgaben-Rechnung,
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Erstellung von Saldenlisten und betriebswirtschaftlichen Auswertungen,
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Kostenrechnung und Kalkulation,
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Anlagenbuchhaltung,
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Personalverrechnung und damit verbundene Meldungen,
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Umsatzsteuervoranmeldungen und Zusammenfassende Meldungen im gesetzlich zulässigen Umfang,
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Erstellung von Jahresabschlüssen und Bilanzen im Rahmen der gesetzlichen Berufsberechtigung,
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Einrichtung und Organisation von Buchhaltungs- und Bilanzierungssystemen,
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Beratung im unmittelbaren Zusammenhang mit den Berufsrechten der Bilanzbuchhaltung,
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betriebswirtschaftliche Beratung,
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Unternehmensberatung und Unternehmensorganisation,
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Controlling, Budgetierung, Liquiditätsplanung und Planungsrechnung,
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Prozess- und Organisationsberatung,
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Beratung bei Unternehmensgründung und Unternehmensentwicklung,
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sowie weitere Leistungen, soweit sie von den bestehenden Berufs- und Gewerbeberechtigungen umfasst sind.
2.5. Die Auftragnehmerin schuldet bei Beratungsleistungen grundsätzlich keinen bestimmten wirtschaftlichen Erfolg, sondern die fachgerechte Erbringung der vereinbarten Beratungsleistung.
3. Abgrenzung zur Steuer- und Rechtsberatung
3.1. Leistungen der Auftragnehmerin im Bereich Bilanzbuchhaltung werden ausschließlich innerhalb des gesetzlich zulässigen Berechtigungsumfangs nach dem Bilanzbuchhaltungsgesetz 2014 (BiBuG 2014) in der jeweils geltenden Fassung erbracht.
3.2. Die Auftragnehmerin erbringt keine Leistungen, die ausschließlich Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder anderen gesetzlich besonders befugten Berufsgruppen vorbehalten sind, sofern sie hierfür nicht selbst über die erforderliche Berechtigung verfügt.
3.3. Soweit eine Angelegenheit eine über den eigenen Berechtigungsumfang hinausgehende steuerrechtliche, rechtliche oder wirtschaftsprüferische Beratung oder Vertretung erfordert, wird der Auftraggeber darauf hingewiesen. Der Auftraggeber kann hierfür einen entsprechend befugten Berufsangehörigen beauftragen.
3.4. Die Zusammenarbeit mit einem externen Steuerberater, Wirtschaftsprüfer, Rechtsanwalt oder sonstigen Spezialisten begründet grundsätzlich ein eigenes Vertragsverhältnis zwischen diesem und dem Auftraggeber, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart wurde.
4. Pflichten der Auftragnehmerin
4.1. Die Auftragnehmerin verpflichtet sich, die übernommenen Leistungen gewissenhaft, sorgfältig, eigenverantwortlich und entsprechend den für ihre Berufsberechtigung geltenden gesetzlichen Vorschriften und fachlichen Standards auszuführen.
4.2. Die Auftragnehmerin ist im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen zur Verschwiegenheit über alle ihr im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit bekannt gewordenen Angelegenheiten verpflichtet.
4.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, zur Leistungserbringung entsprechend qualifizierte Mitarbeiter und, soweit erforderlich und zulässig, externe Erfüllungsgehilfen oder Kooperationspartner einzusetzen.
4.4. Die Auftragnehmerin darf grundsätzlich davon ausgehen, dass die vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten Informationen, Zahlen, Belege und Unterlagen richtig und vollständig sind, soweit für sie keine offensichtlichen Zweifel an deren Richtigkeit oder Vollständigkeit bestehen.
5. Mitwirkungspflichten des Auftraggebers
5.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, sämtliche für die ordnungsgemäße Durchführung des Auftrags erforderlichen Informationen, Unterlagen, Belege und Daten vollständig, richtig und rechtzeitig zur Verfügung zu stellen.
5.2. Der Auftraggeber hat insbesondere dafür Sorge zu tragen, dass Unterlagen so rechtzeitig übermittelt werden, dass gesetzliche, behördliche oder vereinbarte Fristen eingehalten werden können.
5.3. Der Auftraggeber ist für die sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit der von ihm bereitgestellten Informationen, Unterlagen und Daten verantwortlich.
5.4. Änderungen von Umständen, die für die Leistungserbringung relevant sein können, sind der Auftragnehmerin unverzüglich mitzuteilen.
5.5. Der Auftraggeber hat die ihm übermittelten Auswertungen, Abrechnungen, Meldungen, Jahresabschlüsse und sonstigen Arbeitsergebnisse zeitnah auf offensichtliche Unrichtigkeiten zu überprüfen und festgestellte Fehler unverzüglich mitzuteilen.
5.6. Verzögerungen, Mehraufwand oder Fristversäumnisse, die durch verspätete, unvollständige oder unrichtige Mitwirkung des Auftraggebers entstehen, gehen nicht zu Lasten der Auftragnehmerin.
5.7. Ein dadurch entstehender zusätzlicher Arbeitsaufwand kann nach dem vereinbarten bzw. angemessenen Honorar zusätzlich verrechnet werden.
6. Termine und Fristen
6.1. Von der Auftragnehmerin genannte Termine und Fristen sind grundsätzlich unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich schriftlich als verbindlich vereinbart wurden oder es sich um gesetzliche Fristen handelt.
6.2. Die Einhaltung von Fristen setzt voraus, dass der Auftraggeber sämtliche erforderlichen Informationen und Unterlagen vollständig und rechtzeitig zur Verfügung stellt.
6.3. Werden Unterlagen verspätet übermittelt, übernimmt die Auftragnehmerin keine Gewähr dafür, dass ursprünglich vorgesehene Bearbeitungstermine oder gesetzliche Fristen eingehalten werden können.
6.4. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Säumnisfolgen, Zuschläge, Zinsen, Strafen oder sonstige Nachteile, soweit diese auf verspäteten, unvollständigen oder unrichtigen Angaben bzw. Unterlagen des Auftraggebers beruhen.
7. Honorar und Abrechnung
7.1. Die Höhe des Honorars richtet sich nach der jeweiligen individuellen Vereinbarung, dem Angebot, einer vereinbarten Pauschale oder – sofern keine gesonderte Honorarvereinbarung getroffen wurde – nach dem tatsächlich angefallenen Zeit- und Arbeitsaufwand zu angemessenen marktüblichen Sätzen.
7.2. Vereinbarte Pauschalhonorare umfassen ausschließlich die ausdrücklich vereinbarten Leistungen.
7.3. Leistungen außerhalb des vereinbarten Leistungsumfangs sowie außergewöhnlicher oder zusätzlicher Arbeitsaufwand können gesondert verrechnet werden.
7.4. Sämtliche angegebenen Honorare verstehen sich, sofern nicht ausdrücklich anders angegeben, zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer.
7.5. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, monatliche oder sonstige periodische Abrechnungen sowie angemessene Akontozahlungen zu verlangen.
7.6. Rechnungen sind innerhalb von 3 Monaten ab Rechnungsdatum ohne Abzug zur Zahlung fällig, sofern auf der Rechnung oder in einer individuellen Vereinbarung keine andere Zahlungsfrist festgelegt wurde.
7.7. Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Verzugszinsen. Bei Unternehmergeschäften gelten insbesondere die gesetzlichen Bestimmungen über Verzugszinsen und Betreibungskosten.
7.8. Notwendige und angemessene Mahn-, Inkasso- und Rechtsverfolgungskosten sind vom Auftraggeber nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen zu ersetzen.
7.9. Die Auftragnehmerin ist bei erheblichen Zahlungsrückständen nach vorheriger Mahnung und angemessener Nachfristsetzung berechtigt, weitere Leistungen bis zur Begleichung fälliger Forderungen auszusetzen, soweit dem keine zwingenden gesetzlichen oder berufsrechtlichen Pflichten entgegenstehen. ( keine Zahlung= keine Leistung)
8. Vertragsdauer und Kündigung
8.1. Sofern keine bestimmte Vertragsdauer vereinbart wurde, wird das Vertragsverhältnis auf unbestimmte Zeit abgeschlossen.
8.2. Ein auf unbestimmte Zeit abgeschlossenes Dauerschuldverhältnis kann von jeder Vertragspartei unter Einhaltung einer Kündigungsfrist von 14 Tagen zum Monatsende schriftlich oder per E-Mail gekündigt werden, sofern individuell nichts anderes vereinbart wurde.
8.3. Das Recht zur sofortigen Auflösung aus wichtigem Grund bleibt unberührt.
8.4. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere vor, wenn die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses für eine Partei unzumutbar ist, insbesondere bei erheblichen oder wiederholten Vertragsverletzungen oder bei trotz Mahnung fortbestehendem erheblichen Zahlungsverzug.
8.5. Nach Beendigung des Vertragsverhältnisses sind bis zum Beendigungszeitpunkt erbrachte Leistungen und entstandener Aufwand abzurechnen.
8.6. Nach Vertragsbeendigung besteht keine Verpflichtung zur weiteren Wahrnehmung von Fristen oder zur Durchführung zukünftiger Arbeiten, sofern dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde oder zwingende gesetzliche Verpflichtungen entgegenstehen.
9. Unterlagen und Daten
9.1. Vom Auftraggeber überlassene Originalunterlagen bleiben Eigentum des Auftraggebers.
9.2. Nach Beendigung des Auftrags sind dem Auftraggeber dessen Originalunterlagen auf Verlangen zurückzugeben, soweit keine gesetzlichen oder berufsrechtlichen Gründe entgegenstehen.
9.3. Die Auftragnehmerin ist berechtigt, Kopien bzw. elektronische Dokumentationen der für die Auftragserbringung relevanten Unterlagen im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungspflichten aufzubewahren.
9.4. Für Arbeitspapiere, interne Berechnungen, interne Notizen und sonstige ausschließlich für die interne Auftragsbearbeitung erstellte Unterlagen gelten die gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen.
10. Elektronische Kommunikation und digitale Systeme
10.1. Der Auftraggeber erklärt sich – sofern nichts anderes vereinbart wird – mit der Kommunikation per E-Mail sowie mit der elektronischen Übermittlung und Verarbeitung von Unterlagen einverstanden.
10.2. Der Auftraggeber nimmt zur Kenntnis, dass bei elektronischer Kommunikation trotz angemessener technischer und organisatorischer Sicherheitsmaßnahmen allgemeine Risiken wie Fehlübermittlung, technische Störungen oder unbefugte Zugriffe nicht vollständig ausgeschlossen werden können.
10.3. Die Auftragnehmerin kann zur Leistungserbringung geeignete Buchhaltungs-, Personalverrechnungs-, Dokumentenmanagement-, Kommunikations- und Cloud-Systeme einsetzen, sofern deren Verwendung mit den jeweils anwendbaren gesetzlichen und datenschutzrechtlichen Anforderungen vereinbar ist.
11. Datenschutz und Verschwiegenheit
11.1. Personenbezogene Daten werden ausschließlich im Rahmen der geltenden datenschutzrechtlichen Vorschriften, insbesondere der Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) und des österreichischen Datenschutzrechts, verarbeitet.
11.2. Nähere Informationen über die Verarbeitung personenbezogener Daten ergeben sich aus der gesonderten Datenschutzerklärung der Auftragnehmerin.
11.3. Soweit die Auftragnehmerin personenbezogene Daten im Auftrag des Auftraggebers verarbeitet und die gesetzlichen Voraussetzungen hierfür vorliegen, wird erforderlichenfalls eine gesonderte Vereinbarung über die Auftragsverarbeitung abgeschlossen.
11.4. Gesetzliche und berufsrechtliche Verschwiegenheitspflichten bleiben unberührt.
12. Haftung
12.1. Die Auftragnehmerin erbringt ihre Leistungen mit der nach den jeweils anwendbaren gesetzlichen und berufsrechtlichen Vorschriften erforderlichen Sorgfalt. Soweit nachfolgend wirksam Haftungsbeschränkungen vereinbart werden, gehen diese den allgemeinen gesetzlichen Haftungsregelungen vor.
12.2. Gegenüber Unternehmern haftet die Auftragnehmerin für Sach- und Vermögensschäden nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Die Haftung für leichte Fahrlässigkeit ist, soweit gesetzlich zulässig, ausgeschlossen. Die Haftung für Personenschäden sowie sonstige zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleibt unberührt.
12.3. Für Leistungen im Anwendungsbereich des BiBuG 2014 ist die Haftung der Auftragnehmerin im Falle schlichter grober Fahrlässigkeit, soweit gesetzlich zulässig, auf die jeweils geltende Mindestversicherungssumme gemäß § 10 Abs. 3 BiBuG 2014 je Versicherungsfall begrenzt.
12.4. Gegenüber Verbrauchern gelten Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen ausschließlich insoweit, als diese nach den zwingenden Bestimmungen des KSchG und sonstigen zwingenden gesetzlichen Vorschriften zulässig sind. Insbesondere bleibt die Haftung für Personenschäden sowie für vorsätzlich oder grob fahrlässig verursachte sonstige Schäden unbeschränkt, soweit zwingendes Recht dies vorsieht.
12.5. Die Auftragnehmerin haftet nicht für Schäden, Nachteile, Säumnisfolgen, Zuschläge, Zinsen oder sonstige Folgen, die auf unrichtigen, unvollständigen oder verspätet zur Verfügung gestellten Angaben, Daten oder Unterlagen des Auftraggebers beruhen, soweit die Auftragnehmerin diese Umstände nicht zu vertreten hat.
12.6. Die Auftragnehmerin haftet nicht für wirtschaftliche oder sonstige Entscheidungen des Auftraggebers, die entgegen einer ausdrücklichen fachlichen Empfehlung der Auftragnehmerin oder ohne die für eine Beurteilung erforderlichen vollständigen Informationen getroffen werden.
12.7. Für Leistungen von Steuerberatern, Wirtschaftsprüfern, Rechtsanwälten oder sonstigen externen Berufsangehörigen, die vom Auftraggeber selbständig beauftragt werden oder mit diesem in einem eigenständigen Vertragsverhältnis stehen, übernimmt die Auftragnehmerin keine Haftung, sofern diese Personen nicht als Erfüllungsgehilfen der Auftragnehmerin tätig werden.
12.8. Bei Verträgen mit Unternehmern sind Schadenersatzansprüche innerhalb von sechs Monaten ab Kenntnis von Schaden und Schädiger, spätestens jedoch innerhalb von drei Jahren nach dem anspruchsbegründenden Ereignis gerichtlich geltend zu machen, soweit eine solche Fristverkürzung gesetzlich zulässig ist.
12.9. Bei Verträgen mit Unternehmern obliegt dem Auftraggeber, soweit gesetzlich zulässig, der Nachweis, dass der geltend gemachte Schaden auf einem von der Auftragnehmerin zu vertretenden schuldhaften Verhalten beruht.
12.10. Sämtliche vorstehenden Haftungsausschlüsse und Haftungsbeschränkungen gelten nur insoweit, als ihnen keine zwingenden gesetzlichen Bestimmungen entgegenstehen.