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Neue Umsatzsteuer auf Lebensmittel ab 1. Juli 2026 – Das sollten Unternehmen wissen

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15. Juli
1 Min. Lesezeit

Aktualisiert: 16. Juli


Ab 1. Juli 2026 tritt in Österreich eine wichtige Änderung im Umsatzsteuerrecht in Kraft: Für ausgewählte Nahrungsmittel wird der Umsatzsteuersatz von bisher 10 % auf

4,9 % gesenkt. Ziel der Maßnahme ist es, die Bevölkerung angesichts der gestiegenen Lebenshaltungskosten zu entlasten.

Welche Lebensmittel sind betroffen?

Die Steuersenkung gilt nicht für alle Lebensmittel, sondern ausschließlich für jene Nahrungsmittel, die in Anlage 3 des Umsatzsteuergesetzes angeführt sind. Die Zuordnung erfolgt nach der Kombinierten Nomenklatur (KN) der Europäischen Union.

Zu den begünstigten Produkten zählen unter anderem:

  • Milch und Milcherzeugnisse

  • Eier

  • Frisches Obst

  • Frisches Gemüse

  • Getreide und Mehl

  • Brot und Backwaren

  • Speisesalz

Was bedeutet das für Unternehmer?

Unternehmen im Lebensmittelhandel sollten rechtzeitig prüfen, ob ihre Produkte von der Steuersenkung betroffen sind. Erforderlich sind unter anderem:

  • Anpassung der Registrierkasse und des Kassensystems

  • Aktualisierung der Artikelstammdaten

  • Kontrolle der Rechnungs- und Belegerstellung

  • Überprüfung der Buchhaltungs- und Warenwirtschaftssysteme

 
 
 

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