Papa Monat

Papamonat in Österreich 2026: So funktioniert die Auszeit für Väter
Die Geburt eines Kindes verändert den Alltag einer Familie von einem Tag auf den anderen. Damit Väter bzw. der zweite Elternteil gerade in den ersten Wochen mehr Zeit für das Neugeborene und die Familie haben, gibt es in Österreich den sogenannten Papamonat.
Dabei werden häufig zwei unterschiedliche Dinge miteinander verwechselt: der arbeitsrechtliche Papamonat und der Familienzeitbonus. Der Papamonat ist die Freistellung von der Arbeit. Der Familienzeitbonus ist eine mögliche finanzielle Leistung während dieser Zeit.
Was ist der Papamonat?
Für unselbständig beschäftigte Väter in der Privatwirtschaft besteht ein gesetzlicher Anspruch auf einen Monat Freistellung von der Arbeitsleistung anlässlich der Geburt des Kindes. Der Papamonat ist keine Elternkarenz und verkürzt eine spätere Karenz grundsätzlich nicht.
Während des Papamonats bleibt das Arbeitsverhältnis aufrecht, der Arbeitgeber muss für diesen Zeitraum jedoch kein Gehalt bzw. keinen Lohn bezahlen. Österreich
Auch bei gleichgeschlechtlichen Eltern kann unter den gesetzlichen Voraussetzungen der zweite Elternteil den Anspruch nutzen. Für Beschäftigte im öffentlichen Dienst bestehen teilweise eigene dienstrechtliche Regelungen. Arbeiterkammer
Wann kann der Papamonat genommen werden?
Der Papamonat dauert einen Monat.
Er kann grundsätzlich ab dem Tag nach der Geburt bis zum Ende des Beschäftigungsverbotes der Mutter in Anspruch genommen werden. Dieses Beschäftigungsverbot endet normalerweise acht Wochen nach der Geburt; nach Frühgeburten, Mehrlingsgeburten oder Kaiserschnittgeburten grundsätzlich nach zwölf Wochen.
Ist die Mutter nicht Arbeitnehmerin und besteht daher kein arbeitsrechtliches Beschäftigungsverbot, gelten entsprechende Zeiträume von acht bzw. zwölf Wochen nach der Geburt. Österreich
Wichtig ist der gemeinsame Haushalt mit dem Kind.
Muss der Arbeitgeber zustimmen?
Bei Einhaltung der gesetzlichen Voraussetzungen und Fristen handelt es sich grundsätzlich um einen Rechtsanspruch. Die Zustimmung des Arbeitgebers ist daher nicht erforderlich.
Allerdings müssen die Meldefristen unbedingt beachtet werden:
Spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin muss der Arbeitgeber über den geplanten Papamonat informiert werden. Dabei sind der errechnete Geburtstermin und der voraussichtliche Beginn mitzuteilen.
Nach der Geburt muss der Arbeitgeber unverzüglich über die Geburt informiert werden.
Spätestens eine Woche nach der Geburt muss der tatsächliche Beginn des Papamonats bekannt gegeben werden.
Bei einer Frühgeburt entfällt unter bestimmten Voraussetzungen die vorherige Dreimonatsfrist. Wird eine Frist ohne entsprechenden Grund versäumt, kann ein Papamonat weiterhin mit dem Arbeitgeber vereinbart werden – dann besteht aber kein einseitig durchsetzbarer Anspruch mehr. Österreich
Bekommt der Vater während des Papamonats sein normales Gehalt?
Nein.
Der Arbeitgeber muss während des gesetzlichen Papamonats grundsätzlich keinen Lohn bzw. kein Gehalt bezahlen.
Zur finanziellen Absicherung kann jedoch unter bestimmten Voraussetzungen der Familienzeitbonus beantragt werden. Arbeit
Familienzeitbonus 2026: bis zu rund 1.700 Euro
Der Familienzeitbonus beträgt 2026 54,87 Euro pro Kalendertag.
Gewählt werden können ausschließlich 28, 29, 30 oder 31 aufeinanderfolgende Tage. Damit ergeben sich 2026 folgende Beträge:
Bezugsdauer | Familienzeitbonus 2026 |
28 Tage | € 1.536,36 |
29 Tage | € 1.591,23 |
30 Tage | € 1.646,10 |
31 Tage | € 1.700,97 |
Der Familienzeitbonus wird pro Geburt einmal gewährt. RIS
Welche Voraussetzungen gelten für den Familienzeitbonus?
Der arbeitsrechtliche Anspruch auf Papamonat und der Anspruch auf Familienzeitbonus sind nicht identisch.
Für den Familienzeitbonus müssen unter anderem folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Für das Kind besteht Anspruch auf Familienbeihilfe und diese wird tatsächlich bezogen.
Vater, Kind und anderer Elternteil haben grundsätzlich ihren Lebensmittelpunkt in Österreich.
Es besteht ein gemeinsamer Haushalt mit dem Kind und dem anderen Elternteil.
Die Erwerbstätigkeit wird während der Familienzeit vollständig unterbrochen.
Vor Beginn des Familienzeitbonus wurde grundsätzlich mindestens 182 Kalendertage durchgehend eine kranken- und pensionsversicherungspflichtige Erwerbstätigkeit in Österreich ausgeübt.
In diesem Zeitraum darf grundsätzlich keine Leistung aus der Arbeitslosenversicherung bezogen worden sein; bestimmte kurze Unterbrechungen bis insgesamt 14 Tage sind unschädlich.
Nach Ende der Familienzeit muss die Erwerbstätigkeit grundsätzlich wieder aufgenommen werden. Österreich
Ein wichtiger Unterschied: Für den arbeitsrechtlichen Papamonat selbst gibt es keine vergleichbare sechsmonatige Mindestbeschäftigungsdauer. Die 182-Tage-Regel betrifft insbesondere den Familienzeitbonus. Arbeiterkammer
Wann muss der Familienzeitbonus beantragt werden?
Der Antrag wird nicht beim Arbeitgeber, sondern beim zuständigen Krankenversicherungsträger gestellt.
Er kann frühestens ab der Geburt gestellt werden und muss spätestens innerhalb von 121 Tagen ab der Geburt eingebracht werden.
Der Familienzeitbonus kann nur für einen zusammenhängenden Zeitraum von 28 bis 31 Tagen innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt bezogen werden. Österreich
Papamonat und Familienzeitbonus unbedingt aufeinander abstimmen
Dieser Punkt ist in der Praxis besonders wichtig.
Der arbeitsrechtliche Papamonat dauert einen Monat. Der Familienzeitbonus wird dagegen für exakt 28, 29, 30 oder 31 Kalendertage gewährt. Wer den Familienzeitbonus erhalten möchte, sollte daher den Zeitraum der Freistellung und den Bezugszeitraum des Bonus genau aufeinander abstimmen.
Während des Bonuszeitraums darf die Erwerbstätigkeit nicht ausgeübt werden. Auch Erholungsurlaub oder Krankenstand gelten nicht als Familienzeit im Sinn des Familienzeitbonusgesetzes. Österreich
Eine weitere Besonderheit besteht bei einer Geburt im Krankenhaus: Der Familienzeitbonus beginnt grundsätzlich frühestens nach der Entlassung von Mutter und Kind aus dem Krankenhaus. Für medizinische Sonderfälle bestehen Ausnahmen bzw. sollte direkt mit der Krankenversicherung Rücksprache gehalten werden. Österreich
Besteht Kündigungsschutz?
Ja. Für Arbeitnehmer, die den Papamonat ordnungsgemäß ankündigen, besteht ein besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz.
Dieser beginnt mit der Vorankündigung, frühestens jedoch vier Monate vor dem errechneten Geburtstermin, und endet vier Wochen nach Ende des Papamonats. Österreich
Was passiert mit dienstzeitabhängigen Ansprüchen?
Der Papamonat wird bei Ansprüchen berücksichtigt, deren Höhe oder Umfang von der Dauer des Arbeitsverhältnisses abhängt. Dazu gehören beispielsweise das Urlaubsausmaß, bestimmte Vorrückungen oder die Dauer der Entgeltfortzahlung. Arbeiterkammer Salzburg
Beispiel aus der Praxis
Herr M. erwartet mit seiner Partnerin am 15. Oktober 2026 ein Kind.
Er möchte den Papamonat nutzen und auch den Familienzeitbonus beantragen.
Er informiert seinen Arbeitgeber rechtzeitig spätestens drei Monate vor dem errechneten Geburtstermin über seinen Wunsch. Nach der tatsächlichen Geburt informiert er den Arbeitgeber sofort und gibt spätestens innerhalb einer Woche den genauen Beginn bekannt.
Nach der Entlassung von Mutter und Kind nimmt er beispielsweise 30 Kalendertage Familienzeit.
Während dieser Zeit erhält er kein normales Gehalt vom Arbeitgeber. Wenn sämtliche Voraussetzungen erfüllt sind, kann er für 30 Tage Familienzeitbonus erhalten:
30 × € 54,87 = € 1.646,10.
Nach Ablauf der Familienzeit nimmt er seine Erwerbstätigkeit wieder auf.
Papamonat und Karenz sind nicht dasselbe
Der Papamonat sollte nicht mit der klassischen Elternkarenz verwechselt werden.
Der Papamonat ist eine kurze Freistellung unmittelbar rund um die Zeit nach der Geburt. Die Elternkarenz kann wesentlich länger dauern und unterliegt eigenen gesetzlichen Voraussetzungen und Meldefristen.
Auch der Familienzeitbonus ist nicht mit dem Kinderbetreuungsgeld gleichzusetzen.
Für Geburten ab 1. Jänner 2023 wird der Familienzeitbonus außerdem nicht mehr von einem späteren Kinderbetreuungsgeldbezug des Vaters abgezogen. Arbeiterkammer
Das Wichtigste auf einen Blick
Papamonat 2026
ein Monat Freistellung
grundsätzlich kein Gehalt vom Arbeitgeber
spätestens drei Monate vor dem Geburtstermin vorankündigen
Geburt sofort melden
tatsächlichen Beginn spätestens eine Woche nach der Geburt bekannt geben
besonderer Kündigungs- und Entlassungsschutz
Familienzeitbonus 2026
€ 54,87 pro Tag
28 bis 31 aufeinanderfolgende Tage
maximal € 1.700,97 bei 31 Tagen
gesamter Zeitraum innerhalb der ersten 91 Tage nach der Geburt
Antrag spätestens innerhalb von 121 Tagen
zusätzliche Voraussetzungen, insbesondere zur vorherigen Erwerbstätigkeit.
Haben Sie Fragen zu Papamonat, Familienzeitbonus oder Personalverrechnung?
Gerade bei Papamonat, Karenz und Familienleistungen kommt es auf die richtige Planung und die Einhaltung der Fristen an. Wir unterstützen Arbeitgeber und Arbeitnehmer bei Fragen zur Personalverrechnung, arbeitsrechtlichen Abwicklung und steuerlichen Behandlung rund um Familie und Beschäftigung.
Stand: September 2026. Dieser Beitrag bietet einen allgemeinen Überblick und ersetzt keine Beratung im konkreten Einzelfall.



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